Teilnahmebedingungen zum Gewinnspiel „Weihnachts-Gewinnspiel-Aktion Artig & Unartig“ im Dezember 2022

 

  1. Gegenstand

1.1. Diese Teilnahmebedingungen regeln die Teilnahme am Fotowettbewerb inklusive Gewinnspiel zur Aktion „Weihnachts-Gewinnspiel-Aktion Artig & Unartig“ (nachfolgend bezeichnet als “Gewinnspiel Artig & Unartig”), welche im Dezember 2022 stattfindet, und vom Verlag Singener Wochenblatt GmbH & Co. KG, Hadwigstraße 2A, 78224 Singen (nachfolgend bezeichnet als „Singener Wochenblatt”), veranstaltet wird.

1.2. Bei der Teilnahme am Fotowettbewerb „Gewinnspiel Artig & Unartig“ akzeptieren die Teilnehmenden diese Teilnahmebedingungen.

  1. Teilnahmebedingungen zum Fotowettbewerb inklusive Gewinnspiel

2.1. Das Gewinnspiel beginnt am 13.12.2022 und endet am 19.12.2022 (Gewinnspielzeitraum).

2.2. Teilnahmeberechtigt sind Einzelpersonen und Gruppen.

  1. a) Eine Teilnahme ist ausschließlich möglich für erwachsene Personen (ab 18 Jahren). Sofern auf dem eingereichten Foto ein Kind oder ein Jugendlicher abgelichtet ist (Person unter 18 Jahren), dann können diese Personen nicht selbst unmittelbar am Gewinnspiel teilnehmen. Die erziehungsberechtigten, volljährigen Eltern des Kindes oder Jugendlichen können jedoch am Gewinnspiel teilnehmen und das Foto, auf welchem ihr Kind abgelichtet ist, auf der Internetseite des Singener Wochenblatts, konkret auf der Webseite des Copyshop Digital unter https://copyshopdigital.de/copyshop-neuheiten-artig-unartig-aktion/
  2. b) Zur Teilnahme am Gewinnspiel mit einem Foto, auf welchem ein Kind oder ein Jugendlicher abgelichtet ist, ist der Nachweis der Volljährigkeit und Erziehungsberechtigung des Teilnehmenden erforderlich. Dieser Nachweis muss über das unter https://copyshopdigital.de/copyshop-neuheiten-artig-unartig-aktion/ bereitgestellte Formular erfolgen, welches zunächst ausgedruckt, dann ausgefüllt und unterzeichnet sowie anschließend hochgeladen werden muss.
  3. c) Von der Teilnahme ausgeschlossen sind diejenigen Teilnehmenden, die beim Hochladen des Fotos, auf welchem (auch) ein Kind oder Jugendlicher abgelichtet ist, nicht ihre Volljährigkeit und Erziehungsberechtigung, wie oben beschrieben, nachweisen.
  4. d) Von der Teilnahme ausgeschlossen sind zudem Mitarbeitende des Singener Wochenblatts und deren Angehörige (Ehegatten, Eltern, Geschwister und Kinder).
  5. e) Die Verwendung einer sogenannten “Wegwerf-Mailadresse” ist nicht erlaubt, diese Anmeldungen werden nicht gewertet, und nehmen daher auch nicht am Gewinnspiel teil.

2.3. Zur Teilnahme am Gewinnspiel gelten folgende Rahmenbedingungen:

  1. a) Die an der Teilnahme interessierten Personen positionieren sich vor den City-Light-Postern zum Gewinnspiel Artig & Unartig, welche an Bushaltestellen in Singen und den Eingemeindungen angebracht sind. Hierbei hat die an der Teilnahme interessierte Person die Möglichkeit sich für ein Team zu entscheiden, das heißt, sich für das Foto oder Selfie vor einem Plakat zum Team „Artig“ oder zum Team „Unartig“ zu positionieren. Im Anschluss daran wird ein Foto oder Selfie vor dem auserwählten City-Light-Poster erstellt.
  2. b) Die Fotos können dann auf der Webseite des Singener Wochenblatts unter https://copyshopdigital.de/copyshop-neuheiten-artig-unartig-aktion/ hochgeladen werden, welche auch über den QR-Code erreichbar ist, der auf den City-Light-Postern abgedruckt ist. Die Teilnahme erfolgt konkret durch das Hochladen des Fotos, die Eingabe des Vor- und Nachnamens, die E- mail Adresse des Teilnehmenden, der Erklärung der Volljährigkeit sowie der Wahl des Teams (Artig oder Unartig), durch anschließendes Klicken auf den Button „Am Gewinnspiel teilnehmen“. Eine Zusendung der Fotos per Email ist nicht möglich, und berechtigt daher nicht zur Teilnahme.
  3. c) Jeder am Gewinnspiel Teilnehmende erhält nach dem Absenden des Auftrags eine Bestätigungs-Email zur Teilnahme am Gewinnspiel.
  4. d) Unter allen hochgeladenen Fotos behält sich das Singener Wochenblatt die Durchführung einer Vorauswahl vor der Veröffentlichung der Fotos vor. Das Singener Wochenblatt hat das Recht, eingereichte Fotos ohne Nennung von Gründen abzulehnen, und nicht für die Teilnahme am Gewinnspiel zuzulassen.
  5. e) Das Singener Wochenblatt veröffentlicht die eingereichten Fotos auf der Webseite des Copyshop Digital unter copyshopdigital.de sowie auf Instagram („singener_wochenblatt“).
  6. f) Mit jeder Einsendung eines Fotos zählt das Singener Wochenblatt die Größe des jeweiligen Teams. Das Team, welches am 19.12.2022 bis 16.00 Uhr die meisten Teammitglieder hat, ist das Gewinner-Team. Aus diesem Team werden dann 3 Hauptgewinner per Zufallsgenerator gezogen. Aus dem Verlierer-Team werden ebenfalls 3 Gewinner per Zufallsgenerator gezogen. Die Gewinner werden bis zum 20.12.2022 vom Singener Wochenblatt per Email benachrichtigt und können ab dem 21.12.2022 ihren Gewinn gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises zu den Öffnungszeiten der Servicestelle des Singener Wochenblatts in der Hadwigstraße 2A in 78224 Singen, abholen.

2.4. Gewinne

  1. a) Die Teilnehmenden im Sinne des 2.2. aus dem Gewinner-Team können folgende Beträge als Barauszahlung gewinnen. Der erste Platz gewinnt 500,00€, der zweite Platz 250,00€ und der dritte Platz 150,00€.
  2. b) Die Teilnehmenden im Sinne des 2.2. aus dem Verlierer-Team können folgende Beträge als Barauszahlung gewinnen. Der erste Platz gewinnt 100,00€, der zweite Platz 75,00€ und der dritte Platz 50,00€.

2.5. Gewinnabholung

  1. a) Die benachrichtigten Gewinner können ihre Gewinne bis zum 23.12.2022 um 17.00 Uhr bei der Servicestelle des Singener Wochenblatts in der Hadwigstraße 2A in 78224 Singen abholen.
  2. b) Sollten die Gewinner ihre Gewinne nicht bis zum 23.12.2022 abholen, werden die Gewinne letztmalig bis zum 31.01.2023 durch das Singener Wochenblatt aufbewahrt, und können bei der Servicestelle des Singener Wochenblatts in der Hadwigstraße 2A in 78224 Singen abgeholt werden.
  3. c) Der Gewinn entfällt ersatzlos, sollte bis zum 31.01.2023 keine Abholung stattgefunden haben. Ersatzgewinner werden nicht ermittelt.

2.6. Eine Auszahlung des Gewinns in Sachwerten sowie dessen Tausch oder Übertragung auf andere Personen, ist nicht möglich.

  1. Einräumung urheberrechtlicher Nutzungsrechte/ Einwilligung in Veröffentlichung

3.1. Die hochgeladenen Fotos gehen in das Eigentum des Singener Wochenblatts über.

3.2. Die auf den Fotos abgelichteten Personen räumen dem Verlag Singener Wochenblatt GmbH & Co. KG das Recht ein, die hochgeladenen Fotos zu verbreiten und öffentlich zugänglich zu machen auf der Webseite des Singener Wochenblatts unter www.copyshopdigital.de sowie auf Instagram („singener_wochenblatt“). Die Rechte sind auf Dritte übertragbar.

3.3. Die Teilnehmenden versichern, dass sie die eingereichten Beiträge selbst geschaffen, und nicht Werke Dritter ohne Zustimmung genutzt haben.

3.4. Sollten mehrere Personen auf dem Foto erkennbar sein, so versichert der Teilnehmende, dass ihm von allen abgelichteten Personen die urheberrechtlichen Nutzungsrechte eingeräumt wurden sowie die Zustimmung zur Veröffentlichung der Fotos, und zur Gewinnspiel-Teilnahme mit diesem Foto, erklärt wurde. Befinden sich unter den abgelichteten Personen Kinder oder Jugendliche (unter 18 Jahre) kann die Rechteeinräumung und Zustimmung ausschließlich durch einen erziehungsberechtigten, volljährigen Elternteil, erklärt werden. Eine entsprechende Vorlage zur Rechteeinräumung durch erziehungsberechtigte Erwachsene ist abrufbar unter https://copyshopdigital.de/copyshop-neuheiten-artig-unartig-aktion/ . Die ausgefüllte Erklärung der erziehungsberechtigten, volljährigen Eltern zur urheberrechtlichen Rechteeinräumung und Zustimmung zur Veröffentlichung des Fotos sowie zur Gewinnspielteilnahme, hat der Teilnehmende von jedem, der auf dem Foto abgebildeten Kinder oder Jugendlichen einzuholen, und auf Anfrage dem Singener Wochenblatt vorzulegen.

  1. Ausschluss missbräuchlicher Teilnahme

Das Singener Wochenblatt hat das Recht, Teilnahmen im Rahmen des Gewinnspiels, die gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen, bei der Teilnahme am Gewinnspiel unberücksichtigt zu lassen und gegen sonstige Manipulationen vor, nach und während des Gewinnspiels vorzugehen. Eine Teilnahme ist insbesondere dann missbräuchlich, und daher ungültig, wenn ein Teilnehmer, der sich für das Gewinnspiel registriert hat, keinen Nachweis über seine Volljährigkeit und Erziehungsberechtigung erbringt, sofern auf dem, durch ihn hochgeladenen Foto, Kinder oder Jugendliche (unter 18 Jahren) abgelichtet sind.

  1. Möglichkeit von Einschränkungen, Rechtswegausschluss

Das Singener Wochenblatt weist darauf hin, dass die Verfügbarkeit und Funktion des Gewinnspiels nicht zu 100% gewährleistet werden kann. Das Gewinnspiel über die Webseite des Copyshop Digital unter https://copyshopdigital.de/copyshop-neuheiten-artig-unartig-aktion/ kann aufgrund von äußeren Umständen und/oder technischen Problemen teilweise nicht erreichbar sein, sowie vorzeitig beendet oder entfernt werden, ohne dass hieraus Ansprüche der Teilnehmenden gegenüber dem Singener Wochenblatt entstehen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Datenschutzinformation zum Gewinnspiel „Weihnachts-Gewinnspiel-Aktion Artig & Unartig“ im Dezember 2022

  1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung

Die für die Datenverarbeitung verantwortliche Stelle ist der Verlag Singener Wochenblatt GmbH & Co. KG, Hadwigstraße 2a, 78224 Singen. Das Singener Wochenblatt erreichen Sie telefonisch unter 07731/88000 oder per Email unter info@wochenblatt.net .

  1. Art der Datenverarbeitung und Kategorie der personenbezogenen Daten

Das Singener Wochenblatt erhebt, speichert und nutzt personenbezogene Daten (Namens- und Kontaktdaten sowie Bildnisdaten) der Gewinnspielteilnehmenden, welche von den Teilnehmenden anlässlich der Teilnahme selbst eingegeben wurden (Vor- und Nachname, Selfie- Foto zum Gewinnspielthema, E-Mail-Adresse sowie die Wahl des Teams, ggfs. Nachweis der Volljährigkeit) nur zur Durchführung des Gewinnspiels.

Die von den Teilnehmenden eingereichten Fotos werden im Rahmen des Gewinnspiels durch das Singener Wochenblatt auf der Webseite des Copyshop Digital unter www.copyshopdigital.de sowie auf Instagram („singener_wochenblatt“) verbreitet und öffentlich zugänglich gemacht, sofern die Teilnehmenden in diese Datenverarbeitung eingewilligt haben.

  1. Zweck der Datenverarbeitung und Rechtsgrundlage

Sofern die Teilnehmenden in die Verarbeitung Ihrer Daten eingewilligt haben, erfolgt die Verarbeitung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 lit. a) DSGVO ausschließlich zum Zweck der Durchführung des Gewinnspiels.

 

Indem die Teilnehmenden auf der Webseite des Singener Wochenblatts unter https://copyshopdigital.de/copyshop-neuheiten-artig-unartig-aktion/ das Foto hochladen sowie ihre übrigen, oben benannten, personenbezogenen Daten, durch das Klicken auf den „Am Gewinnspiel teilnehmen“ Button an das Singener Wochenblatt übermitteln, willigen die Teilnehmenden in die oben beschriebene Datenverarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 lit. a) DSGVO ein.

 

  1. Freiwilligkeit der Einwilligung und Widerruf

Die Einwilligung ist freiwillig. Die Einwilligung kann bis zum Ablauf des Gewinnspiels jederzeit unentgeltlich mit Wirkung für die Zukunft ohne Angabe von Gründen durch die Teilnehmenden widerrufen werden. Der Widerruf der Einwilligung ist bevorzugt per E-Mail an datenschutz@wochenblatt.net, alternativ per Post, an den Verlag Singener Wochenblatt GmbH & Co. KG, Hadwigstraße 2A, 78224 Singen, möglich. In der Folge wird das vom Teilnehmenden im Rahmen der Gewinnspielteilnahme hochgeladene Foto von der Webseite www.copyshopdigital.de und dem Instagram Account („singener_wochenblatt“) gelöscht. Eine Teilnahme am Gewinnspiel ist nach Erklärung des Widerrufs nicht mehr möglich.

  1. Weitergabe von Daten

Innerhalb des Singener Wochenblatts erhalten nur diejenigen Personen Zugriff auf die Daten der Teilnehmenden, die diese innerhalb ihrer betrieblichen Rolle zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen. Soweit Daten im Auftrag des Singener Wochenblatts von Dritten verarbeitet werden, sind diese jeweils sorgfältig ausgesucht und werden vom Singener Wochenblatt soweit gesetzlich vorgeschrieben, vertraglich nach Art. 28 DSGVO verpflichtet.

Eine Weitergabe der Daten der Teilnehmenden an Dritte erfolgt nur, sofern die Teilnehmenden vorher ausdrücklich in die Übermittlung eingewilligt haben, das Singener Wochenblatt aufgrund gesetzlicher Vorschriften hierzu verpflichtet ist oder das Singener Wochenblatt ein berechtigtes Interesse an der Weitergabe hat. Rechtsgrundlage für diese Datenverarbeitung im Falle einer Einwilligung ist Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 lit. a) DSGVO, im Falle einer rechtlichen Verpflichtung Art.6 Abs. 1 UAbs. 1 lit. c) DSGVO und im Falle eines berechtigten Interesses Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 lit. f) DSGVO.

 

  1. Kriterien für die Löschung der personenbezogenen Daten

Das Singener Wochenblatt löscht die von den Gewinnspielteilnehmenden zum dargestellten Zweck erhobenen Daten nach Erfüllung des Zweckes von ihren Servern, spätestens jedoch nach Beendigung des Gewinnspiels, soweit keine gesetzlichen Fristen zur Aufbewahrung bzw. Dokumentation sowie etwaig daraus resultierende Ansprüche oder Verjährungsvorschriften zur Erhaltung von Beweismitteln einer Löschung entgegenstehen.

 

  1. Betroffenenrechte

Die Teilnehmenden haben unter den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen und im jeweiligen gesetzlichen Umfang aus Art. 15 Abs. 1 DS-GVO ein Recht auf Auskunft gegenüber über die sie betreffenden personenbezogenen Daten, aus Art. 16 DSGVO auf Berichtigung unrichtiger Daten, aus Art. 17 DSGVO ein Recht auf Löschung, aus Art. 18 DSGVO auf Einschränkung der Verarbeitung, und aus Art. 20 DSGVO ein Recht auf Datenübertragbarkeit. Zudem steht den Teilnehmenden nach Art. 21 DSGVO ein Widerspruchsrecht in den Fällen zu, in denen das Singener Wochenblatt die personenbezogenen Daten auf der Rechtsgrundlage des Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 lit. f) DSGVO verarbeitet. Soweit die Teilnehmenden einer Datenverarbeitung widersprechen, unterbleibt diese zukünftig, es sei denn, das Singener Wochenblatt kann zwingende schutzwürdige Gründe für die weitere Verarbeitung nachweisen, die gegenüber dem Interesse der Teilnehmenden am Widerspruch überwiegen.

Die Teilnehmenden haben zudem das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde gemäß Art. 77 DSGVO, wenn die Teilnehmenden der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der sie betreffenden Daten gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstößt. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist in Baden-Württemberg der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg, Königstraße 10a, 70173 Stuttgart.

 

  1. Plugins und Tools – Google Maps

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Die Nutzung von Google Maps erfolgt im Interesse einer ansprechenden Darstellung unserer Online-Angebote und an einer leichten Auffindbarkeit der von uns auf der Website angegebenen Orte. Dies stellt ein berechtigtes Interesse im Sinne von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO dar. Sofern eine entsprechende Einwilligung abgefragt wurde, erfolgt die Verarbeitung ausschließlich auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO und § 25 Abs. 1 TTDSG, soweit die Einwilligung die Speicherung von Cookies oder den Zugriff auf Informationen im Endgerät des Nutzers (z. B. Device-Fingerprinting) im Sinne des TTDSG umfasst. Die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar.

Die Datenübertragung in die USA wird auf die Standardvertragsklauseln der EU-Kommission gestützt. Details finden Sie hier:

https://privacy.google.com/businesses/gdprcontrollerterms/

und

https://privacy.google.com/businesses/gdprcontrollerterms/sccs/

Mehr Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in der Datenschutzerklärung von Google: https://policies.google.com/privacy?hl=de

 

  1. Sonstiges

Im Übrigen verweist das Singener Wochenblatt auf die unter https://www.wochenblatt.net/s/datenschutz veröffentlichten Datenschutzbestimmungen.

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